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Sind Rentner nicht generell von der Steuer befreit?

Die meisten Rentner brauchten bisher mit dem Eintritt in den Ruhestand keine Steuererklärung mehr abzugeben. Doch durch die neue ab dem Jahr 2005 gültige Rentenbesteuerung wird die Anzahl der Rentner die auch weiterhin (oder wieder)
eine Steuererklärung abgeben müssen ganz beträchtlich steigen.

Welche Rentner werden ab dem Jahr 2005 Steuern bezahlen müssen?

Im Jahr 2005 bleiben Renten bis zu 18.600 EUR steuerfrei.
Bei Ehegatten sogar doppelt so viel.

Wer viele Versicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten zum
absetzten hat kann sogar noch deutlich mehr Rente steuerfrei vereinnahmen.

Für alle Rentner die über Zusatzeinnahmen wie z.B. Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Pensionen oder Betriebsrenten verfügen schnappt die
Steuerfalle allerdings schon deutlich früher zu.

Sie sollten in diesem Fall den Rat eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.  

Wie erfährt das Finanzamt von meiner Rente? 

Zunächst einmal sind Sie verpflichtet von sich aus alle Einkünfte und
somit auch Ihre Renten in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Da das Finanzamt in Zukunft sichergehen möchte, dass niemand mehr die Angabe seiner Rente „vergisst“ wurde eine neue Meldepflicht für Rentenzahlungen eingeführt. Künftig müssen alle Rentenzahlstellen sämtliche Rentenzahlungen
an das Finanzamt melden. Das Finanzamt erfährt also in jedem Fall von allen
(auch privaten) Renten.

Was passiert, wenn ich bisher Renteneinnahmen
gegenüber dem Finanzamt verschwiegen habe?
 

Die neuen Rentenbezugsmitteilungen enthalten nicht nur Informationen zur
Höhe der Rente, sondern auch zum Zeitpunkt des Beginns des Rentenbezugs. Das Finanzamt erfährt auf diesem Weg also auch von eventuell in früheren Jahren verschwiegenen Rentenbezügen. Straffrei bleibt dann nur, wer noch vor der
Aufdeckung der Steuerhinterziehung eine Selbstanzeige abgibt, sämtliche
Renten nachdeklariert und die hinterzogenen Steuern unverzüglich nachentrichtet.
Sollten Sie eine Selbstanzeige abgeben und verschwiegene Renten nachdeklarieren wollen, raten wir Ihnen dringend die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.


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